Verlängerung

Fahrerlaubnisse der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t ermöglichen, sind nach neuem Recht - auch ohne Umtausch - bis zum 50. Geburtstag gültig.

Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE und D, DE die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine Antragstellung ca. 3 Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung.

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Verlängerung
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Führerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbeckung)  
  • mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Maßgabe der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
  • Hausärztliches Gutachten nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr. Ein entsprechender Formularvordruck sowie der Verlängerungsantrag ist in der Führerscheinstelle erhältlich oder kann telefonisch angefordert werden

 

zusätzlich bei Verlängerungsanträgen für die Klassen  D, DE, D1, D1E:  

  • Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten 

Gebühren für die Verlängerung: 38,80 €;     67,40 € Verlängerung  mit Eintragung Schl. 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Büchlmeir, Stefan
09441 207-3432 09441 207-5260 EG.18
Gabler, Sandra
09441 207-3434 09441 207-3455 EG 18
Gose, Alfred
09441 207-3431 09441 207-3455 EG.18

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-3431
Fax: 09441 207-3455
Öffnungszeiten

Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr