Vollzug des Bundesausbildungs-Förderungsgesetzes - BAföG
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann beantragt werden für:
- notwendig auswärts untergebrachte Schüler(innen) an allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z. B. M-Zug, Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsgrundschuljahr)
- außerdem für Schüler(innen) an Berufsaufbauschulen, Berufsoberschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs und Fachakademien.
Die Förderleistung wird als Zuschuss gewährt.
Die benötigten Formulare können direkt beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert werden oder unter dem nachfolgenden Link ausgedruckt werden.
Die Anträge können bereits drei Monate vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hecht,
Markus
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09441 207-5115 | 09441 207-5130 | DP O2.19 | Markus.Hecht@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung