Vollzug des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Lebensmittelbetriebe, Gaststätten und Küchen von Krankenhäusern, Kantinen, Kindergärten und Seniorenheimen unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung.
Dies gilt gleichermaßen für Veranstaltungen wie Bauernmärkte und Straßenfeste.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft
- Beim Lebensmitteleinzel- und großhandel vor allem die Kennzeichnung der Ware, d. h. Vorhandensein, Lesbarkeit und korrekter Wortlaut der wichtigsten Kennzeichnungsangaben (z. B. die Verkehrsbezeichnung, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Zutatenliste); zudem werden die Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen, hygienisch Zustände kontrolliert sowie Proben gezogen;
- Bei Herstellerbetrieben (z.B. Bäckereien, Molkereien, Metzgereien, Brauereien) das gesamte Herstellungs- und Betriebsprogramm, die verwendeten Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe, die Lagerbedingungen, den Zustand der Betriebsräume, die technischen Einrichtungen, Fahrzeuge, die mit den Lebensmitteln Kontakt haben und die hygienischen Verhältnisse
- Bei Gaststätten z.B. die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die sonstige Qualität der vorhandenen Lebensmittel und die Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften.
Bei den Kontrollen sind die Lebensmittelüberwachungsbeamten im Sinne eines präventiven Verbraucherschutzes auch aufklärend und beratend tätig.
Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung ist das Landratsamt Kelheim für den Vollzug des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie der vielfältigen auf diesem Gesetz basierenden Vorschriften zuständig. Als die wichtigsten Vorschriften wären herauszuheben:
- VO (EG) Nr. 852/2004 Lebensmittelhygiene
- VO (EG) Nr. 853/2004 Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Milcherzeugnisverordnung
- Kosmetikverordnung
- Bedarfsgegenständeverordnung
- Zusatzstoffzulassungsverordnung
- Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie vielfältige nationale und europäische Vorschriften
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Steger,
Joachim
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09441 207-3322 | 09441 207-3350 | H 206 | joachim.steger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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