Vollzug des zweiten Wohnungsbaugesetzes

Das Zweite Wohnungsbaugesetz wurde am 1. Februar 2002 durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst. Vollzogen wird das Zweite Wohnungsbaugesetz von uns nur noch im Rahmen der Wohnungsbindung für die noch laufenden Darlehen. Ansonsten spielt das Zweite Wohnungsbaugesetz keine Rolle mehr.

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