Vorbereitungen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht
Wahl der ehrenamtlichen Richter 2024
- Wahlverfahren läuft ab 2024 -
Im Jahr 2024 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Richter für das Verwaltungsgericht Regensburg für die Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030 statt.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen.
Voraussetzungen:
- Der ehrenamtliche Richter muss deutscher Staatsbürger sein.
- Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Bezirkes des Verwaltungsgerichtes Regensburg haben.
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters ist ausgeschlossen, wer
- infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wegen einer Tat angeklagt worden ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- nicht das Wahlrecht zum Landtag besitzt.
Des weiteren kann zum ehrenamtlichen Richter nicht berufen werden, wer
- Richter,
- Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst ist, so weit keine ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt,
- Berufssoldat oder Soldat auf Zeit ist,
- als Rechtsanwalt oder Notar tätig ist oder fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt,
- Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtags, der Bundesregierung oder der Staatsregierung ist.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht berufen werden.
Interessenten müssen sich zudem ausdrücklich zur Verfassungstreue erklären.
Wahlverfahren:
- Bewerbung oder Benennung geeigneter Kandidaten
Wer an der Ausübung des richterlichen Ehrenamtes am Verwaltungsgericht interessiert ist, kann sich
bis spätestens Freitag, den 14. Juni 2024
schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Abteilung 2, Frau Regierungsdirektorin Astrid Heuberger, Donaupark 12, 93309 Kelheim oder
persönlich im Landratsamt Kelheim bei Frau Sabine Brandl-Steiger, Zi-Nr. O3.76 (Tel. 09441/207 - 2010)
bewerben.
Unter dem Hyperlink Bewerbung finden Sie den Bewerbungsbogen.
Des weiteren können die Kommunen wie auch jeder Bürger geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
Umfangreiche Informationen zum Thema richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht können Sie der Broschüre des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr - nunmehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration entnehmen:
Informationen über das richterliche Ehrenamt am Verwaltungsgericht
- Aufstellung der Vorschlagsliste
Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Landkreis Kelheim zuständig. Über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste beschließt der Kreistag des Landkreises Kelheim mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl. Die Zahl der Personen, die vom Landkreis in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, bestimmt der Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts.
Die Abteilungsleiterin 2 ist zuständig für das Bewerbungsverfahren (Bewerbungsaufruf über lokale Medien sowie über die Gemeinden im Landkreis Kelheim), die Prüfung der Bewerbervoraussetzungen sowie für die Vorbereitung und Durchführung der Aufstellung der Vorschlagsliste.
- Wahl der ehrenamtlichen Richter durch den Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts
Aus den Vorschlagslisten, die nun in 2024 von den zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt werden, wählt ein Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Regensburg die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richtern im Herbst 2024.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Heuberger,
Astrid
|
09441 207-2000 | 09441 207-2005 | O3.78 | astrid.heuberger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 2 - Kommunale Angelegenheiten, Schulwesen, Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen
- 2 - Abteilungsleitung Kommunalrecht, Rechtsfragen
- Allgemeine verfassungs- und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten mit Koordinationsbedarf
- Vorbereitungen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht