Berufung der ehrenamtlichen Richter in Sozialhilfeverfahren der Sozialgerichtsbarkeit
Im Jahr 2019 wurden die ehrenamtlichen Richter für Kammern der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes beim Sozialgericht Landshut für eine Amtsperiode von 5 Jahren neu berufen.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Sozialgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. Die Hauptaufgabe der Kammern für Sozialhilfe beim Sozialgericht besteht darin, Entscheidungen der öffentlichen Gewalt im Bereich des Sozialleistungsrechts, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Bei den Beratungen mit den Berufsrichtern brauchen ehrenamtliche Richter nicht über juristische Fachkenntnisse zu verfügen. Hingegen verlangt dieses Ehrenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen.
Voraussetzungen:
- Der ehrenamtliche Richter muss deutscher Staatsbürger sein.
- Er soll zwischen 25 und 65 Jahre alt sein und innerhalb des Bezirkes des Sozialgerichts Landshut wohnen.
- infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
- wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
- wegen einer Tat angeklagt worden ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt,
- in Vermögensverfall geraten ist.
- Vorstandsmitglied, stellvertretendes Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder dessen Stellvertreter eines Trägers oder Verbandes der Sozialversicherung, einer Kassenärztlichen (Kassenzahnärztlichen) Vereinigung oder der Bundesagentur für Arbeit ist,
- Bediensteter des Landkreises Kelheim ist.
- Bewerbung oder Benennung geeigneter Kandidaten
Vorschlagsfristen informieren sowie ein Bewerbungsformular zur Verfügung stellen.
- Aufstellung der Vorschlagsliste
- Berufung der ehrenamtlichen Richter durch das Staatsministerium
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Heuberger,
Astrid
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09441 207-2000 | 09441 207-2005 | O3.78 | astrid.heuberger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 2 - Kommunale Angelegenheiten, Schulwesen, Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen
- 2 - Abteilungsleitung Kommunalrecht, Rechtsfragen
- Allgemeine verfassungs- und verwaltungsrechtliche Angelegenheiten mit Koordinationsbedarf
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