Erstellen von Zuschussanträgen für Straßen- und Brückenneubauten, Oberbauverstärkungen und sonstigen Zuschussmaßnahmen
Werden bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen Zuschüsse nach FAG Art. 13 b beim Landkreis beantragt, so werden die Zuschussanträge mit den Planunterlagen bautechnisch geprüft. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird der Verwendungsnachweis auf antragsgemäße Baudurchführung überprüft.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Gaßner,
Michael
|
09441 207-1415 | 09441 207-1450 | B O1.06 | michael.gassner@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung