Erstellen von Zuschussanträgen für Straßen- und Brückenneubauten, Oberbauverstärkungen und sonstigen Zuschussmaßnahmen

Werden bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen Zuschüsse nach FAG Art. 13 b beim Landkreis beantragt, so werden die Zuschussanträge mit den Planunterlagen bautechnisch geprüft. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird der Verwendungsnachweis auf antragsgemäße Baudurchführung überprüft.

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Gaßner, Michael
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