Straßen- und Brückenbauten
Für Baumaßnahmen an Kreisstraßen, welche über der Schwellengrenze für die Bezuschussung liegen, werden Zuschussanträge erstellt. Dieser beinhaltet die Bauplanung sowie Erläuterungsbericht, Kostenberechnung und Antragsformulare. Der Zuwendungsantrag wird dann über das Straßenbauamt Landshut, welches den Antrag prüft, an die Regierung von Niederbayern zur Bewilligung von Zuschüssen weitergeleitet.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gaßner,
Michael
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09441 207-1415 | 09441 207-1450 | B O1.06 | michael.gassner@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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