Rechtsaufsichtliche Anordnungen
Im Falle rechtswidrigen Handelns durch kommunale Körperschaften ist das Landratsamt in der Lage, diese Entscheidungen bzw. das Nichttätigwerden aufsichtlich zu beanstanden und nötigenfalls durch rechtsaufsichtliche Anordnungen zu korrigieren. Diese Möglichkeit besteht in allen Fällen, wo Kommunen zur Entscheidung berufen sind.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Sixt,
Franz
|
09441 207-2100 | 09441 207-2150 | O3.74 | franz.sixt@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung