Dienstaufsicht über die kommunalen Wahlbeamten
Die kommunalen Wahlbeamten sind an Recht und Gesetz gebunden und leisten darauf ihren Diensteid. Bei Verstößen gegen ihre Dienstpflichten ist das Landratsamt die zur Ermittlung festgesetzte Behörde.
Bei leichteren Dienstvergehen entscheidet das Landratsamt; bei schweren Dienstvergehen sind entsprechende Vorermittlungen zu führen und die Entscheidung der Dienststrafkammern herbeizuführen.
Bei entsprechenden Beschwerden von Bürgern über den jeweiligen 1. Bürgermeister bzw. sonstigen Bürgermeistern erfolgt eine umfassende Überprüfung.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sixt,
Franz
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09441 207-2100 | 09441 207-2150 | O3.74 | franz.sixt@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung