Gemeindewirtschaftsrecht

Die gemeindliche Haushaltswirtschaft wird durch überörtliche Prüfungsorgane regelmäßig einer Überprüfung unterzogen. Die Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner sowie die Gemeinden, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung führen, werden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überörtlich geprüft.
Bei allen sonstigen Gemeinden erfolgt die überörtliche Prüfung durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes.

Die in den Prüfungsberichten enthaltenen Feststellungen und Anregungen sind vom Sachgebiet 21 im Benehmen mit den Gemeinden abzuarbeiten, wobei nötigenfalls auch aufsichtliche Maßnahmen in Betracht kommen können.

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Multerer, Eva-Maria
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