Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
Das Sachgebiet Kommunalaufsicht ist zuständig für den Vollzug der Wahlgesetze mit Ausnahme der Sozialwahlen.
Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von folgenden Wahlen:
Europawahl
Mit der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre gewählt.
Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.
Bundestagswahl
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt.
Landtags- und Bezirkswah
Die Abgeordneten werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Bayerische Landtag besteht aus 180 Abgeordneten.
Volksbegehren und Volksentscheide
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus.
Landkreiswahl (Kreistags- und Landratswahl)
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt.
Im Landkreis Kelheim werden 60 Kreisräte gewählt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Multerer,
Eva-Maria
|
09441 207-2111 | 09441 207-2150 | O3.82 | eva-maria.multerer@landkreis-kelheim.de |
Sixt,
Franz
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09441 207-2100 | 09441 207-2150 | O3.74 | franz.sixt@landkreis-kelheim.de |
Sixt,
Stefanie
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09441 207-2110 | 09441 207-2150 | O3.80 | stefanie.sixt@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 -16:00 Uhr und nach Vereinbarung