Bußgeld nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Erlass von Bußgeldern nach dem JuSchG
Durchführung von Einspruchsverfahren bei Bußgeldern JuSchG
Überwachung Eingang Bußgelder, Durchsetzung von festgesetzten Bußgeldern, kassenmäßiger Vollzug
Landratsamt Kelheim
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung