EU-Recht
Staatsangehörige der EU, der EWR-Staaten und deren Familienangehörige genießen grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit (Recht auf Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU). Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von Unionsbürgern, die selbst nicht EU-Bürger sind, erhalten eine Aufenthaltskarte.
Zuständigkeitsverteilung nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens des EU-Bürgers:
A - Z - Frau Lang
Eine Aufenthaltsanzeige des EU-Bürgers wird in der Regel bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausgefüllt und zusammen mit weiteren Unterlagen an die Ausländerbehörde zur Prüfung des Rechts auf Freizügigkeit weitergeleitet.
Wichtiger Hinweis
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten ab November 2018
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lang,
Michaela
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09441 207-3211 | 09441 207-3250 | H 002 | michaela.lang@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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