Handwerksordnung

Das Landratsamt ist für den verwaltungsrechtlichen Vollzug handwerksrechtlicher Bestimmungen (teilweise) zuständig, für den fachlichen Vollzug ist die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz verantwortlich.

Für das Landratsamt besteht insbesondere die Aufgabe, Bußgeldverfahren gegen Handwerksbetriebe durchzuführen, z.B. wenn ein Gewerbetreibender der Auskunftspflicht über Art und Umfang des Betriebes gegenüber der Handwerkskammer nicht nachkommt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, falls selbständige Handwerksbetriebe entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübt werden, die Fortsetzung der Tätigkeit dieser Betriebe zu untersagen.

 

Für die Eintragung in die Handwerksrolle und die Überprüfung der notwendigen Voraussetzungen hierfür ist die Handwerkskammer zuständig.

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Vehlow, Laura
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