Handwerksordnung
Das Landratsamt ist für den verwaltungsrechtlichen Vollzug handwerksrechtlicher Bestimmungen (teilweise) zuständig, für den fachlichen Vollzug ist die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz verantwortlich.
Für das Landratsamt besteht insbesondere die Aufgabe, Bußgeldverfahren gegen Handwerksbetriebe durchzuführen, z.B. wenn ein Gewerbetreibender der Auskunftspflicht über Art und Umfang des Betriebes gegenüber der Handwerkskammer nicht nachkommt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, falls selbständige Handwerksbetriebe entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübt werden, die Fortsetzung der Tätigkeit dieser Betriebe zu untersagen.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle und die Überprüfung der notwendigen Voraussetzungen hierfür ist die Handwerkskammer zuständig.
Vordrucke und Informationen bzgl. des Handwerkes sind bei der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz erhältlich
Handwerksordnung
- Gewerbe - Zulassungspflichtige Handwerke - Anlage A der HWO
- Handwerkskammer Niederbayern / Oberpfalz
- Gewerbe - Handwerksähnliche Gewerbe Anlage A Abschnitt 2 der HWO - alphabetisch
- Gewerbe - Handwerksähnliche Gewerbe - Anlage B Abschnitt 2 der HWO
- Gewerbe - Zulassungsfreie Handwerke - Anlage B Abschnitt 1 der HWO
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Vehlow,
Laura
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09441 207-3320 | 09441 207-3350 | H 207 | laura.vehlow@landkreis-kelheim.de |
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