Ladenschlussgesetz

Das Landratsamt überwacht und ahndet Verstöße gegen das  Ladenschlussgesetz. Wesentlicher Teil dabei sind die allgemeinen Ladenschlusszeiten.

Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr geschlossen sein. Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z.B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z.B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z.B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.

 

 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Vehlow, Laura
09441 207-3320 09441 207-3350 H 207

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Hemauer Str. 48
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-3350
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung