Ausnahme-Genehmigungen/Erlaubnisse
Nachstehend sind die Erlaubnisse und Genehmigungen aufgeführt, die Sie bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde erhalten.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Befahren gesperrter Straßen (im Landkreis Kelheim)
- Fahrverbot bei Smog nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImschG)
- Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung
- Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit bundesweit
- Parkerleichterungen f. Handwerker und soziale Dienste
- Sonntagsfahrverbot (bundesweit) nach § 30 StVO
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Stefan
|
09441/207-3513 | 09441/207-3550 | Ha 010 | stefan.meier@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung