Ausnahme-Genehmigungen/Erlaubnisse
Nachstehend sind die Erlaubnisse und Genehmigungen aufgeführt, die Sie bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde erhalten.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Ausnahmegenehmigung nach § 43 Abs. 1 BOKraft zur Befreiung vom Erfordernis eines Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) und/oder einer Alarmanlage (§ 25 Abs. 2) BOKraft für Mietwagen
- Befahren gesperrter Straßen (im Landkreis Kelheim)
- Fahrverbot bei Smog nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImschG)
- Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung
- Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit bundesweit
- Parkerleichterungen f. Handwerker und soziale Dienste
- Sonntagsfahrverbot (bundesweit) nach § 30 StVO
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Meier,
Stefan
|
09441 207-3513 | 09441 207-3550 | Ha 011 | stefan.meier@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung