Baustellen/Gerüstaufstellung
Öffentlicher Straßenraum, wozu auch die Gehwege zählen, darf für die Durchführung von Arbeiten (auf der Straße/dem Gehweg oder auch in der Nähe) nur in Anspruch genommen werden, wenn vorher eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordung eingeholt wird, wie die Arbeitsstelle abzusichern ist.
In einem dieser Anordnung beiliegenden Verkehrsbeschilderungsplan (vorgegebener Regelplan oder gesonderter Verkehrszeichenplan) ist detailliert festgelegt, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im Einzelfall aufzustellen sind, damit der Verkehr gefahrlos abgewickelt werden kann.
Bei Maßnahmen mit unmittelbarer Auswirkung auf den Verkehr von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sind die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsamt) zuständig, dagegen bei allen anzuordnenden Maßnahmen im Verlauf von Gemeindestraßen die örtliche Straßenverkehrsbehörde (zuständige Gemeinde).
Antrag, RSA-Zertifikat, Lageplan (ergänzend ggf. Kabelplan), Regelplan Nr..... oder Verkehrszeichenplan (ggf. Umleitungsplan)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Menacher,
Dieter
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09441 207-3517 | 09441 207-3550 | Ha 007 | dieter.menacher@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung