Schwertransporte (bundesweit)
Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen nicht den zulässigen Werten nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) entsprechen benötigen
1. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, damit sie überhaupt öffentliche Straßen benutzen dürfen und
2. eine Erlaubnis nach § 29 StVO, wo und mit welchen Auflagen sie fahren dürfen.
Die Genehmigung nach § 70 StVZO ist im Fall von Sichtfeldeinschränkungen des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle am Landratsamt Kelheim zu beantragen. Alle anderen Bauart bedingten Ausnahmen nach dieser Vorschrift erteilt die Regierung der Oberpfalz für ganz Bayern. Sobald diese Ausnahme vorliegt, kann eine Genehmigung nach § 29 StVO bei der unteren Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Kraftfahrzeuge, die aufgrund der Abmessungen der Ladung nicht den zulässigen Werten nach der StVO entsprechen, benötigen für Fahren auf öffentlichen Straßen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Blaha,
Anita
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09441 207-3515 | 09441 207-3550 | Ha 010 | anita.blaha@landkreis-kelheim.de |
Dürmeier,
Martin
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09441 207-3514 | 09441 207-3550 | Ha 007 | martin.duermeier@landkreis-kelheim.de |
Scherübl,
Jürgen
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09441 207-3516 | 09441 207-3550 | Ha 010 | juergen.scheruebl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung