Schülerbeförderung

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt.

 

Das Landratsamt ist zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern mit Beförderungsanspruch zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten

  • Realschulen
  • Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (10. Klasse, z.B. Berufsgrundschuljahr).

 
Beförderungspflicht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht

  • zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist,
  • wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist,
  • wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist,
  • wenn der Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen ist.

 
Die Fahrkarten sind mit dem Erfassungsbogen über die Schule zu beantragen.
 

  •  Erfassungsbogen mit Schulstempel

 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dobmeier, Gerlinde
09441 207-3533 09441 207-3560 DP O3.15
Lichtenwald, Elisa
09441 207-3532 09441 207-3560 DP O3.15
Sußbauer, Lydia
09441 207-3530 09441 207-3560 DP O3.16

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-3525
Fax: 09441 207-3560
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16.00 Uhr sowie nach tel. Vereinbarung