Schülerbeförderung
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt.
Das Landratsamt ist zuständig für die notwendige Beförderung von Schülern mit Beförderungsanspruch zu öffentlichen und staatlich anerkannten privaten
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Realschulen
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Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
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Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
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Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
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Berufsschulen mit Vollzeitunterricht (10. Klasse, z.B. Berufsgrundschuljahr).
Beförderungspflicht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht
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zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist,
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wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist,
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wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist,
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wenn der Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen ist.
Die Fahrkarten sind mit dem Erfassungsbogen über die Schule zu beantragen.
- Erfassungsbogen mit Schulstempel
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dobmeier,
Gerlinde
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09441 207-3533 | 09441 207-3560 | DP O3.15 | gerlinde.dobmeier@landkreis-kelheim.de |
Lichtenwald,
Elisa
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09441 207-3532 | 09441 207-3560 | DP O3.15 | elisa.lichtenwald@landkreis-kelheim.de |
Sußbauer,
Lydia
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09441 207-3530 | 09441 207-3560 | DP O3.16 | lydia.sussbauer@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16.00 Uhr sowie nach tel. Vereinbarung