Kostenrückerstattung
Erstattungsanspruch
besteht für Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten
-
Gymnasien
-
Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
-
Wirtschaftsschulen
-
Fachoberschulen
-
Berufsoberschulen
-
Berufsschulen in Teilzeitunterricht.
Erstattungsfähig sind
die vom Schüler aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung zur Schule (nicht zur Arbeitsstelle); der günstigste Tarif wird zugrunde gelegt
-
zur nächstgelegenen Schule, der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist;
-
wenn der Schulweg länger als drei Kilometer ist;
-
bei kürzerer Wegstrecke, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist.
Familienbelastungsgrenze (Eigenanteil)
Der Eigenanteil von 490,00 € bei zwei Kindern in der Familie und 320 € bei einem Kind wird von der Gesamtsumme abgezogen.
Kein Abzug des Eigenanteiles erfolgt, sofern
-
der Unterhaltsleistende im Monat vor Schuljahresbeginn (August) für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht oder
-
der Unterhaltsleistende Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Bürgergeld nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) hat oder
-
eine dauernde Behinderung des Schülers besteht (Ausweis mit den erforderlichen Merkzeichen G/aG/H).
Für die Rückerstattung
der angefallenen Kosten benötigt das Landratsamt den entsprechenden Antrag mit eingeklebten Originalfahrkarten.
Der Antrag ist bei den Schulen oder beim Landratsamt erhältlich.
Wichtiger Hinweis:
Für den Abrechnungszeitraum ist der Schulbesuch durch die Schule auf dem Antrag (für Fahrtkostenrückerstattung) zu bestätigen.
Es muss die kürzeste Verbindung bzw. der billigste Tarif (49-Euro-Ticket, 29-Euro-Ticket, 365-Euro-Ticket, Schülermonatskarten, Schülerwochenkarten, Mehrfahrtenkarten, Einzeltickets in Verbindung mit der BahnCard) gewählt werden. Zu teuer gelöste Fahrkarten werden auf den Preis des kostengünstigsten Tarifes gekürzt.
Anträge sind bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Dobmeier,
Gerlinde
|
09441 207-3533 | 09441 207-3560 | DP O3.15 | gerlinde.dobmeier@landkreis-kelheim.de |
Lichtenwald,
Elisa
|
09441 207-3532 | 09441 207-3560 | DP O3.15 | elisa.lichtenwald@landkreis-kelheim.de |
Sußbauer,
Lydia
|
09441 207-3530 | 09441 207-3560 | DP O3.16 | lydia.sussbauer@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16.00 Uhr sowie nach tel. Vereinbarung