Rechtsbehelfsverfahren
Ein Widerspruchsverfahren gibt es im Baurecht seit 1. Juli 2007 nicht mehr.
Wir führen seither nur noch die Verfahren für den vorläufigen Rechtschutz nach § 80 a Abs. 5 VwGO die beim Verwaltungsgericht anhängig sind sowie die Klageverfahren beim Verwaltungsgericht bzw. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Weiterhin bearbeiten wir die Einsprüche bei Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Zieglmeier,
Regina
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09441 207-4100 | 09441 207-4050 | O2.70 | regina.zieglmeier@landkreis-kelheim.de |
Steffl,
Alois
|
09441 207-4110 | 09441 207-4050 | O2.68 | alois.steffl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung