IE-Richtlinie
Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
Überwachung von IE-Anlagen im Landkreis Kelheim
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-R löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.
Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetz. Die neuen Vorschriften sind seit 02.05.2013 in Kraft. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) gekennzeichet.
Überwachung der IE-Anlagen
Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Niederbayern einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Kelheim ein Überwachungsprogramm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen IE-Anlagen erstellt (vgl. § 52a BImSchG).
Veröffentlichung im Internet
Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen, der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IE-Anlagen ab dem 07.01.2013 sind im Internet zu veröffentlichen:
- Umwelt - Überwachungsprogramm des Landratsamtes Kelheim
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Umwelt - Anlage 1 zum Überwachungsprogramm Anlagen Landratsamt Kelheim
Im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Niederbayern (Stand 07.02.2022)
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Umwelt - Anlage 2 zum Überwachungsprogramm
Bewertungsschema (Muster - PDF)
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Umwelt - Anlage 3 zum Überwachungsprogramm
Überwachungsbericht (Muster - PDF)
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Umwelt - Anlage 4 zum Überwachungsprogramm
Zusammenstellung der im Landkreis Kelheim vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind (PDF)
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung