IE-Richtlinie

 
Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
 
 
Überwachung von IE-Anlagen im Landkreis Kelheim  
 
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-R löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.
 
Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben. 
 
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht  umgesetz. Die neuen Vorschriften sind seit 02.05.2013 in Kraft. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BImSchV) gekennzeichet.  
 
 
Überwachung der IE-Anlagen
 
Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Niederbayern einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt. Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Kelheim ein Überwachungsprogramm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen IE-Anlagen erstellt (vgl. § 52a BImSchG).
 
 
Veröffentlichung im Internet
 
Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen, der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IE-Anlagen ab dem 07.01.2013 sind im Internet zu veröffentlichen:

 

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