Vollzug der Eingriffregelung bei Vorhaben in Natur und Landschaft
In vielen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren nach anderen Rechtsvorschriften ist das Einvernehmen, Benehmen oder zumindest die Anhörung der Naturschutzbehörde als Fachbehörde nötig. Dies gilt z.B. bei der Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Landschaftspläne, Bebauungs- und Grünordnungspläne), bei Baurechtsverfahren (z.B. Einzelbauvorhaben, Auffüllungen), bei Genehmigungsverfahren zum Abbau von Bodenschätzen, bei Wasserrechtsverfahren (z.B. Neuanlage von Fischteichen), bei Straßenbauvorhaben, bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, bei Verfahren der ländlichen Entwicklung oder bei Genehmigungsverfahren zur Erstaufforstung oder Rodung. Durch naturschutzfachliche Stellungnahmen und deren rechtliche Bewertung werden die rechtlichen Vorgaben vollzogen. Vermeidungs-, Ersatz und Ausgleichsmaßnahmen werden geprüft oder festgesetzt. Bei Vorhaben, die sich noch in Planung befinden, ist die Naturschutzbehörde im Rahmen des Naturschutzrechts beratend tätig (z.B. für Gemeinden bei der Landschaftsplanung).
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Böhme,
Susanne
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09441 207-4314 | 09441 207-4350 | O2.42 | susanne.boehme@landkreis-kelheim.de |
Deifel,
Burkhard
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09441 207-4313 | 09441 207-4350 | O2.40 | burkhard.deifel@landkreis-kelheim.de |
Plank,
Monika
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09441 207-4311 | 09441 207-4350 | O2.38 | monika.plank@landkreis-kelheim.de |
Weiß,
Ronja
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09441 207-4315 | 09441 207-4350 | O2.40 | ronja.weiss@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung