Förderprogramme des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und Erschwernisausgleich (EA) können naturschonende Bewirtschaftungsweisen honoriert werden. Wir beraten Interessenten und Vertragsnehmer, schließen die Bewirtschaftungsverträge ab und kontrollieren die Einhaltung der Vertragsinhalte. Für den Ankauf und die Pacht ökologisch bedeutsamer Grundstücke stehen Fördermittel des Bayerischen Naturschutzfonds zur Verfügung. Die untere Naturschutzbehörde ist hier beratend tätig und fertigt Stellungnahmen zur Eignung und zu Entwicklungsmöglichkeiten der Flächen. Im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinien und des Naturparkprogramms werden vielfältige Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung wertvoller Biotope abgewickelt. Hier sind wir in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverein bzw. anderen Trägern tätig. Aufgabenschwerpunkte liegen vor allem in der Begutachtung und der Kontrolle der Flächen. Sogenannte "Kleinstmaßnahmen" mit einem Umfang bis zu 520 € können direkt und unbürokratisch durch die UNB abgewickelt werden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Böhme, Susanne
09441 207-4314 09441 207-4350 O2.42
Deifel, Burkhard
09441 207-4313 09441 207-4350 O2.40
Plank, Monika
09441 207-4311 09441 207-4350 O2.38
Weiß, Ronja
09441 207-4315 09441 207-4350 O2.40

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-4350
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung