Förderprogramme des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Im Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und Erschwernisausgleich (EA) können naturschonende Bewirtschaftungsweisen honoriert werden. Wir beraten Interessenten und Vertragsnehmer, schließen die Bewirtschaftungsverträge ab und kontrollieren die Einhaltung der Vertragsinhalte. Für den Ankauf und die Pacht ökologisch bedeutsamer Grundstücke stehen Fördermittel des Bayerischen Naturschutzfonds zur Verfügung. Die untere Naturschutzbehörde ist hier beratend tätig und fertigt Stellungnahmen zur Eignung und zu Entwicklungsmöglichkeiten der Flächen. Im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinien und des Naturparkprogramms werden vielfältige Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung wertvoller Biotope abgewickelt. Hier sind wir in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverein bzw. anderen Trägern tätig. Aufgabenschwerpunkte liegen vor allem in der Begutachtung und der Kontrolle der Flächen. Sogenannte "Kleinstmaßnahmen" mit einem Umfang bis zu 520 € können direkt und unbürokratisch durch die UNB abgewickelt werden.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Böhme,
Susanne
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09441 207-4314 | 09441 207-4350 | O2.42 | susanne.boehme@landkreis-kelheim.de |
Deifel,
Burkhard
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09441 207-4313 | 09441 207-4350 | O2.40 | burkhard.deifel@landkreis-kelheim.de |
Plank,
Monika
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09441 207-4311 | 09441 207-4350 | O2.38 | monika.plank@landkreis-kelheim.de |
Weiß,
Ronja
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09441 207-4315 | 09441 207-4350 | O2.40 | ronja.weiss@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung