Vorkaufsrecht gem. Art. 39 BayNatSchG

Zweck des Vorkaufsrechts ist es, dem Freistaat Bayern und den Gebietskörperschaften Grundstücke zu verschaffen, die an Gewässern oder in Schutzgebieten liegen. Das Vorkaufsrecht darf nur aus Gründen des Allgemeinwohls ausgeübt werden und bedeutet keine Enteignung, da der Verkauf zu den selben Bedingungen zustande kommt, nur der Käufer ändert sich. Vorkaufsrechtsanfragen werden von uns geprüft und bestätigt. Bei Ausübung des Vorkaufsrechts führen wir in Abstimmung mit dem Bayerischen Umweltministerium das Verfahren durch.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Böhme, Susanne
09441 207-4314 09441 207-4350 O2.42
Deifel, Burkhard
09441 207-4313 09441 207-4350 O2.40
Plank, Monika
09441 207-4311 09441 207-4350 O2.38
Weiß, Ronja
09441 207-4315 09441 207-4350 O2.40
Högl, Sabrina
09441 207-4317 09441 207-4350 O2.38

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
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Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-4350
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