Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- ggf. Vollmacht und Ausweis des Fahrzeughalters bzw. Erklärung zur Reservierung des Kennzeichens und über den Verbleib des Fahrzeugs
- Bitte vergessen Sie nicht, das Kennzeichen reservieren zu lassen, wenn Sie das Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen wollen (Reservierungsdauer ein Jahr)!
16,80 €
bei Kennzeichenreservierung für die Wiederzulassung zusätzlich 2,60 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Guenther,
Benedikta
|
09441 207-3420 | 09441 207-3450 | EG.13 | benedikta.guenther@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr