Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes
Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugbriefes
Erforderliche Unterlagen bei Fahrzeugbriefverlust:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
- Versicherung an Eides Statt des Fahrzeughalters
- Die Versicherung an Eides Statt nimmt die Zulassungsbehörde auf, kann aber auch vor einem Notar abgegeben werden.
- Nach ca. 2 Wochen Aufbietungsfrist kann der Ersatzfahrzeugbrief ausgehändigt bzw. dem Fahrzeughalter übersendet werden.
- Eine Veräußerung bzw. Umschreibung des Fahrzeuges auf einen neuen Halter ist grundsätzlich während der Aufbietungsfrist nicht möglich.
Ersatzfahrzeugbrief bei Verlust: 81,20 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Guenther,
Benedikta
|
09441 207-3420 | 09441 207-3450 | EG.13 | benedikta.guenther@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr