Erlaubnisse zum Verbringen (Einfuhr) in die Bundesrepublik Deutschland

Für das Verbringen (Einfuhr) von Waffen in die Bundesrepublik Deutschland ist zu unterscheiden, ob Waffen aus dem EU-Raum oder aus anderen Staaten (Drittstaaten) eingeführt werden.

Für die Einfuhr aus dem EU-Raum kann eine Erlaubnis bei uns formlos beantragt werden, wobei hierbei zu beachten ist, dass auch vom ausführenden EU-Staat eine Erlaubnis vorliegen muss.

Für die Einfuhr aus Drittstaaten kann der nachstehende Antrag genutzt werden. Hierbei sind neben den waffenrechtlichen Bestimmungen auch zoll- und beschußrechtliche Bestimmungen zu beachten.

Detailliertere Auskünfte bitten wir beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen.

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