Erteilung/Verlängerung /Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

Für Reisen mit Schusswaffen innerhalb der EU ist ein Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Dieser kann für bis zu 10 Waffen erteilt werden.

Für die Antragstellung zur Erteilung bzw. Verlängerung können die nachstehend aufgelisteten Vordrucke verwendet werden.

Zur tatsächlichen Durchführung der Reise sind neben dem EU-Feuerwaffenpass immer auch Einladungen erforderlich, welche die Notwendigkeit des Mitführens von Waffen begründen (z. B. Jagdeinladungen, Einladungen zu schießsportlichen Veranstaltungen usw.).

Da jedes Mitgliedsland eigene waffengesetzliche Regelungen hat, können nicht in jeden EU-Mitgliedstaat alle Arten von Waffen mitgenommen werden, die nach deutschem Waffenrecht zugelassen sind. Die Republik Österreich verbietet z. B. den Besitz von Vorderschaftregetierflinten (Pumpgun`s).

Genaue Auskünfte zu den nach Landesrecht zugelassenen Arten von Schusswaffen können Sie bei der jeweiligen konsularischen Vertretung des Reiselandes erfragen, oder Sie wenden sich hierzu unmittelbar an die Personen von denen Sie eingeladen werden.

 

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