Fahrschulerlaubnis
Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis ist es sinnvoll, hierüber mit Ihrem Ansprechpartner im Landratsamt einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Zur Beantragung ist ohnehin eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schweiger ,
Diana
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09441 207-3433 | 09441 207-3455 | EG.22 | diana.schweiger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr