Kiesgruben

Kiesgruben, die eine noch gültige Baugenehmigung besitzen, werden von uns bauaufsichtlich überwacht. Verlängerungen oder Neugenehmigungen sind nicht mehr baugenehmigungspflichtig, sondern benötigen eine Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz. Diese wird beim Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Kelheim beantragt.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Rösl, Gudrun
09441 207-4117 09441 207-4150 O2.58

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-1150
Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung