Kiesgruben
Kiesgruben, die eine noch gültige Baugenehmigung besitzen, werden von uns bauaufsichtlich überwacht. Verlängerungen oder Neugenehmigungen sind nicht mehr baugenehmigungspflichtig, sondern benötigen eine Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz. Diese wird beim Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Kelheim beantragt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Rösl,
Gudrun
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09441 207-4117 | 09441 207-4150 | O2.58 | gudrun.roesl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung