Saisonkennzeichen

  • Saisonkennzeichen werden auf Antrag für alle zulassungspflichtigen sowie zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Kraftfahrzeuge für mindestens zwei, höchstens elf volle Kalendermonate zugeteilt, z. B. vom 01.04. bis 31.10., aber auch vom 01.11. bis 31.03.  
  • Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens ist auch außerhalb des Saisonzeitraumes möglich (z. B. Zuteilung am 01.08. für Saisonzeitraum 01.11 bis 31.03.).
  • Fahren dürfen Sie dann immer vom jeweils Monatsersten bis zum jeweiligen Monatsletzten. Außerhalb der von Ihnen gewählten Saison (Ruhephase) dürfen Sie das Fahrzeug aber weder fahren noch auf öffentlichen Strassen und Plätzen parken. 
  • In die Kennzeichenschilder wird der Beginn und das Ende des Zulassungszeitraumes untereinander eingeprägt (z. B. 03/11).
  • Der Saisonzeitraum muss in der eVB-Nummer hinterlegt sein 

Erforderliche Unterlagen zur Saisonzulassung wie bei den jeweiligen "Ganzjahres"-Zulassungsvorgängen.

Erforderliche Unterlagen bei Wechsel auf Saisonkennzeichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II, bzw. Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer mit hinterlegter Saison
- Kennzeichenschilder

 27,90€ - 59,70€

 

 

 

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Name Telefon Telefax Zimmer
Guenther, Benedikta
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