Schaustellung von Personen
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltungen seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, benötigt gemäß § 33 a GewO eine Erlaubnis.
Unter Schaustellungen von Personen fallen z.B. Striptease-Veranstaltungen, Table-Dance.
Anträge sind beim Landratsamt oder bei den Gemeinden erhältlich und über die Gemeinde einzureichen.
Die Zuständigkeiten der Sachbearbeiter bestehen analog der gaststättenrechtlichen Regelung.
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft (auch für juristische Personen)
- Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
- Vereinsregisterauszug
- Ausweisdokumente
- Pachtvertrag
- baurechtliche Genehmigung
- schriftliche Auflistung der beabsichtigten Betriebsräume einschließlich Extra-Räumlichkeiten für Darsteller
- Grundrissskizzen über die tatsächlichen Betriebsräume und Plätze, evtl. Lageplan
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Michalski,
Alexandra
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09441 207-3321 | 09441 207-3350 | H 205 | alexandra.michalski@landkreis-kelheim.de |
Steger,
Joachim
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09441 207-3322 | 09441 207-3350 | H 206 | joachim.steger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung