Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust
Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn ein oder beide Kennzeichen abhanden gekommen sind.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II, bzw. Fahrzeugbrief
- schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein mit gültiger Hauptuntersuchung
- Verlusterklärung bzw. Diebstahlanzeige (bei Polizei vorher anzeigen) des Fahrzeughalters
- noch vorhandenes Kennzeichenschild bei Verlust eines Kennzeichenschildes
28,20 € - 59,60 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Guenther,
Benedikta
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09441 207-3420 | 09441 207-3450 | EG.13 | benedikta.guenther@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr