Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust

Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn ein oder beide Kennzeichen abhanden gekommen sind.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, bzw. Fahrzeugbrief
  • schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein mit gültiger Hauptuntersuchung  
  • Verlusterklärung bzw. Diebstahlanzeige (bei Polizei vorher anzeigen) des Fahrzeughalters
  • noch vorhandenes Kennzeichenschild bei Verlust eines Kennzeichenschildes

28,20 € - 59,60 € 

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Guenther, Benedikta
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Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
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