Umschreibung aus einem anderen Landkreis mit Halterwechsel - Fahrzeug zugelassen
Umschreibung aus einem anderen Landkreis mit Halterwechsel - Fahrzeug zugelassen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II, bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung, ggf. Sicherheitsprüfung
- Kennzeichenschilder vom bisherigen Zulassungsbezirk
- schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Firmen: aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
30,20 € - 74,90 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Guenther,
Benedikta
|
09441 207-3420 | 09441 207-3450 | EG.13 | benedikta.guenther@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr
- Landratsamt Kelheim
- Abteilung 2 - Kommunale Angelegenheiten, Schulwesen, Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen
- 24 - Kraftfahrzeugzulassung und Führerscheinwesen
- Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Kelheim
- Zulassung von Kraftfahrzeugen
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