Umschreibung aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel
Umschreibung aus einem anderen Landkreis ohne Halterwechsel
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II, bzw. Fahrzeugbrief (bei Kennzeichenbeibehalt nicht notwendig, sofern bereits Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder vom bisherigen Zulassungsbezirk (bei Kennzeichenbeibehalt nicht notwendig)
- schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
- Firmen: aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
17,60 € - 74,90€
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Guenther,
Benedikta
|
09441 207-3420 | 09441 207-3450 | EG.13 | benedikta.guenther@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr