Verlust des Kennzeichens
Verlust des Kennzeichens
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II, bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
- ggf. das noch vorhandene zweite Kennzeichenschild
- Anzeigebestätigung der Polizei
- gültige Hauptuntersuchung, ggf. Sicherheitsprüfung
- schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
- Firmen: aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
28,20 € - 59,60 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Guenther,
Benedikta
|
09441 207-3420 | 09441 207-3450 | EG.13 | benedikta.guenther@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 07:30 - 11:30 Uhr sowie zusätzlich Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr und Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr