Widerspruchsverfahren
Seit dem 01. Juli 2007 ist das Widerspruchsverfahren für baurechtliche Entscheidungen abgeschafft. Der richtige Rechtsbehelf ist seitdem die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Bitte beachten Sie die den Bescheiden beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung.
Landratsamt Kelheim
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung