Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten nicht erforderlich)
- ausländische Fahrzeugpapiere, wenn keine ausländischen Papiere vorhanden, muss eine Herstellerbestätigung (Neufahrzeug, keine Brieferstellung) vorgelegt werden.
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- bei Einzelbetriebserlaubnis Gutachten nach § 13 EG-FGV, bzw. § 21 StVZO erforderlich
- Fahrzeug muss zur Identifizierung vor Ort sein, alternativ: Bestätigung durch HU-berechtigte Fahrzeugüberwachungsorganisation
- schriftliche Vollmacht (mit Unterschrift) für einen Beauftragten sowie Ausweis des Beauftragten
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Firmen: aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
41,70 € - 119,50 €
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Guenther,
Benedikta
|
09441 207-3420 | 09441 207-3450 | EG.13 | benedikta.guenther@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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