Abschaffung der Widerspruchsmöglichkeit in Baurechtsangelegenheiten
Seit dem 01. Juli 2007 ist das Widerspruchsverfahren für baurechtliche Entscheidungen abgeschafft. Der richtige Rechtsbehelf ist seitdem die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Bitte beachten Sie die den Bescheiden beiliegende Rechtsbehelftsbelehrung.
Landratsamt Kelheim
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