Bauberatung
Zu unseren wichtigsten Aufgaben gehört in einem gewissen Umfang auch eine Beratung in Bauangelegenheiten für den Bauherrn, den Planfertiger oder auch die durch Bauvorhaben betroffenen Nachbarn. Die Grenze, inwieweit wir den Betroffenen beraten dürfen und ab wann nicht mehr, ist sicher fließend und nicht genau abgrenzbar. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass unser Spielraum überschritten ist, sobald wir Aufgaben erledigen müssten, die regelmäßig eine andere Berufssparte erledigt. Darunter fällt z. B. die Rechtsberatung, die von Rechtsanwälten erledigt wird oder die Anfertigung von Planzeichnungen, Abstandsflächenberechnungen, die Lösung von Brandschutzproblematiken etc., die Aufgaben der Planfertiger sind.
Wir geben Ihnen gerne Auskunft, worin bei einem Vorhaben Probleme zu erwarten sind, geben Ihnen Hilfestellung, welches Verfahren notwendig ist, was Sie benötigen, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu gewährleisten, welche Dinge Sie evtl. im Vorfeld klären sollten, z. B. durch einen Vorbescheid, Bauleitplanung oder andere betroffene Fachgebiete, oder auch Beratung in technischen, architektonischen, städtebaulichen oder sonstigen Fragen. Wenn möglich zeigen wir Ihnen auch Wege auf, wie durch Umplanungen ein Vorhaben eventuell doch noch genehmigungsfähig werden könnte.
Wir geben Ihnen auch gerne Auskunft, warum wir wie entschieden haben und wie es rechtlich weitergehen könnte.
Die Bauberatung beschränkt sich jedoch auf das Aufzeigen eines Weges. Die Ausarbeitung selbst obliegt selbstverständlich dem Bauherrn oder seinem Entwurfsverfasser. Es ist nicht Sache der Bauaufsichtsbehörde, sondern des Bauherrn und dessen Entwurftsverfasser, eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen oder eine genehmigungsfähige Variante der Bauausführung zu entwickeln. Wir können Ihnen in der Regel die vorgelegten Bauunterlagen, sei es der Antrag, Baubeschreibung oder die Eingabepläne nicht einfach abändern oder beispielsweise die Abstandsflächen im Vorfeld errechnen.
Häufig kommen Bauwillige mit einem Lageplan und Skizzen zu uns und wollen wissen, ob ihr Vorhaben genehmigt wird. Ohne ein Genehmigungsverfahren werden Sie dazu von uns keine verbindliche Auskunft erhalten können. Eine Bauberatung ist immer unverbindlich. Eine Aussage kann ohne Beteiligung von Fachstellen oder der zuständigen Gemeinde nicht erfolgen. Auskünfte, vor allem telefonisch, beschränken sich immer auf rein bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Fragen, nicht auf Probleme anderer Rechtsgebiete, die evtl. im Genehmigungsverfahren geklärt werden wie z. B. Naturschutz, Wasserrecht, Lärmschutz usw.
Auch ist es wichtig den Sachbearbeitern alle Ihnen bekannten Informationen zu geben. Nur so können Sie auch eine brauchbare Auskunft erhalten. Die Voraussetzungen für eine Grenzbebauung können sich beispielsweise dramatisch ändern, wenn für den vorgesehenen Bauort Beschränkungen in einem Bebauungsplan festgesetzt sind oder einfach bereits Grenzbebauung auf dem Grundstück vorhanden ist.
Landratsamt Kelheim
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