Die häufigsten Fehler in Bauanträgen
Die häufigsten Fehler in den Bauanträgen, die die Bearbeitungszeiten unnötig verlängern:
- Nicht alle Antragsteller (z. B. bei Bauherrengemeinschaften, Ehepaaren) haben unterschrieben.
- Bei Firmen oder Vereinen muss eine natürliche Person als Vertreter benannt sein.
- Keine oder nicht alle Nachbarn werden beteiligt (z. B. nur ein Ehepartner unterschreibt, obwohl beide Eigentümer sind)
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster fehlt. Wie sollen wir wissen, wer Nachbar ist?
- Das natürliche Gelände wird nicht an den Gebäudekanten der Ansichten eingezeichnet. Dies ist grundsätzlich notwendig für die Berechnung der Abstandsflächen. Zu beachten ist dabei, dass häufig die Abstandsflächen komplett neu beurteilt werden müssen, auch wenn es sich nur um eine Nutzungsänderung, einen Dachgeschossausbau handelt, eventuell auch bei Anbauten wie Balkonen, Wintergärten, Dachgauben oder Zwerchgiebel.
- Fehlende Nachweise der Stellplätze (mit Anzahlberechnung)
- Fehlende Baukosten oder Berechnungen der Wohn- oder Nutzfläche, GRZ, GFZ etc.
Bitte beachten Sie, dass die Einschränkung des Prüfungsumfangs nach der Bayerischen Bauordnung nicht von der Verpflichtung entbindet vollständige Bauvorlagen (vgl. Bauvorlagenverordnung) einzureichen.
Landratsamt Kelheim
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung