Eintragung des Geländes in die Bauvorlagen
Ein wichtiger Teil der Angaben im Eingabeplan ist die Geländedarstellung. Bei Neubauten, Anbauten, Ausbauten oder auch Nutzungsänderungen usw. muss der natürliche und der geplante Geländeverlauf erkennbar und vermaßt sein. Wichtige Kriterien wie z. B. die Wand-, Trauf- oder Auffüllhöhen beziehen sich in der Regel auf das natürliche Gelände. Auch bei Nutzungsänderungen oder beispielsweise einem Dachgeschossausbau wird die Abstandsflächensituation neu beurteilt. Daher wird das natürliche Gelände fast immer benötigt und muss nachgefordert werden. Dies verursacht unnötigen Zeitverlust und könnte leicht vermieden werden.
Der Verlauf des natürlichen und des zukünftigen Geländes ist in den Gebäudeansichten bis zur Grundstücksgrenze hin maßstabsgerecht einzuzeichnen und mit Höhenkoten zu vermaßen.
Unrichtige oder unklare Geländeangaben gehen immer zu Lasten des Bauherrn und haben schon oft Verzögerungen im Genehmigungsverfahren, Baueinstellungen, Nachbarrechtsstreitigkeiten oder Bußgeldverfahren verursacht. Es gehört zu den Pflichten des Entwurfsverfassers richtige und vollständige Planungsunterlagen zu liefern.
Landratsamt Kelheim
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