Ich finde den genehmigten Plan nicht mehr. Wo bekomme ich diesen wieder her?
Verantwortlich für die Genehmigung und die genehmigten Pläne ist in erster Linie der Bauherr. Er braucht die Genehmigung als Nachweis, dass er keinen Schwarzbau errichtet hat. Der Käufer einer Immobilie sollte unbedingt auch ein Augenmerk auf den Nachweis richten, ob die Immobilie überhaupt rechtmäßig dort steht.
Sollte der Bauherr nicht mehr über diese Unterlagen verfügen, besteht je nach Genehmigungsdatum noch die Möglichkeit, bei uns im Bauamt nachzufragen. Wir sind verpflichtet, diese Unterlagen zwanzig Jahre aufzubewahren. Bis ca. 1989 zurück haben wir alle Genehmigungen auch elektronisch erfasst. Für alle anderen Genehmigungen benötigen wir den Namen des Bauherrn, der ursprünglich das Vorhaben beantragt hat sowie die Gemeinde und Gemarkung mit Flurnummer, um Ihnen behilflich sein zu können. Genehmigungen vor 1974 sind in der Regel schon an das Bay. Staatsarchiv in Landshut abgegeben worden. Möglicherweise kann Ihnen auch die Gemeinde, in der das Bauobjekt steht, weiterhelfen. Die Gemeinden erhalten jeweils eine Ausfertigung der Genehmigungsunterlagen.
Landratsamt Kelheim
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