Ich habe eine Baugenehmigung meines Nachbarn erhalten. Was muss ich jetzt tun?


Das Begleitschreiben, das dem Genehmigungsbescheid beiliegt, enthält die für Sie wichtigen Erläuterungen zum Bescheid. Offensichtlich fehlt auf den genehmigten Plänen Ihre Unterschrift als Nachbar. Normalerweise ist der Bauherr verpflichtet, Ihnen seine Baupläne zur Unterschrift vorzulegen. Aus irgendeinem Grund wurde dies hier unterlassen bzw. Sie waren nicht mit dem Bauvorhaben einverstanden und haben deshalb nicht unterschrieben. Wir können den Bauherrn nicht dazu zwingen Ihre Unterschrift einzuholen. Jedoch haben wir im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Bauvorhaben auch aus Sicht Ihrer nachbarlichen Rechte geprüft. Wäre offensichtlich eines Ihrer nachbarschützenden Rechte, die zum Prüfungskatalog einer Baugenehmigung gehört, verletzt worden, hätten wir die Genehmigung ohne Ihre Unterschrift nicht erteilt. Bitte beachten Sie, dass die bauordnungrechtliche Prüfung (insbesondere Brandschutz, Baugestaltung etc.) seit dem 1. Januar 2008 nicht mehr zum Prüfungsumfang gehört. Geprüft wird nur noch, wenn Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften vom Bauherrn ausdrücklich schriftlich beantragt werden. Seit September 2019 gehört jedoch die Einhaltung von Abstandsflächen wieder zum Prüfprogramm.

Wenn Sie also nichts gegen das Bauvorhaben haben, brauchen Sie auch nichts zu unternehmen. Wenn Sie gegen das Bauvorhaben Einwände haben, können Sie bis einem Monat nach Erhalt der Ausfertigung der Baugenehmigung Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Beachten Sie dazu bitte die Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn Sie näheres über das Bauvorhaben wissen möchten, würde sich ein Gespräch mit dem Bauherrn anbieten. Alternativ können Sie die Pläne auch bei der zuständigen Gemeinde und natürlich auch bei uns einsehen.

Landratsamt Kelheim

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