Mein Nachbar hat offensichtlich ohne Genehmigung gebaut. Was soll ich tun?


Grundsätzlich ist nicht jedes Vorhaben genehmigungspflichtig. Für die Bauüberwachung sind unsere Baukontrolleure zuständig. Dies ist für den südlichen Landkreis (Einzugsbereich der Städte Abensberg, Neustadt, der VG Siegenburg und südlich davon) Herr Mösl (Tel. 09441/207-4211) und für den nördlichen Landkreisbereich Herr Schauer (Tel. 09441/207-4213). Diese nehmen Ihre Beschwerde oder Ihren Hinweis auf.

Hierzu ist jedoch eine schriftliche Mitteilung (auch per Fax oder eMail) notwendig. Anonyme Anzeigen werden nicht verfolgt. Ob und in welcher Form dann von unserer Seite eingeschritten wird, liegt in unserem Ermessen und hängt vom Einzelfall ab (nachträglich genehmigungsfähig?, Ausmaß der Beeinträchtigung für den Nachbarn, wie lange hat der Nachbar zugesehen, bis er den Schwarzbau gemeldet hat, Vorsatz? etc). Eine schriftliche Mitteilung an den Nachbarn über das Ergebnis der Bauüberwachung erfolgt in der Regel nicht.

Landratsamt Kelheim

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