Sachbearbeiter und fehlerhafte Entscheidungen


Grundsätzlich sind wir auch nur Menschen, die dem allgemeinen Trend entsprechend stark unter Zeitdruck für die Bearbeitung der Bauanträge stehen. Da können, auch wenn es nicht sein sollte, Fehler unterlaufen. Sollte dies geschehen sein, teilen Sie es uns bitte mit. Geizen Sie nicht mit Kritik, positiver oder negativer – wir sind offen dafür und werden unseren Service trotz Personalkürzungen und Arbeitsmehrungen versuchen zu verbessern. Wir versuchen auch immer eine Lösung zu finden, denn wir wollen ja eine Baugenehmigung erteilen – nur sollte sie eben im gesetzlichen Rahmen bleiben. Im Jahr 2011 wurden beispielsweise lediglich 0,6 % der Bauanträge abgelehnt.

Allerdings sollte noch erwähnt werden, dass nicht jede Entscheidung, mit der Sie nicht zufrieden sind, auch eine fehlerhafte Entscheidung ist ...

In den letzten dreieinhalb Jahren vor Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wurde von der Regierung von Niederbayern über knapp 290 eingelegte Widersprüche entschieden und lediglich einem Widerspruch wurde abgeholfen. Dies bedeutet, dass wir mit unseren Entscheidungen in 99,7 % richtig gelegen sind. Ab 2007 wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Bauherrn oder betroffene Nachbarn mussten gegen unsere Entscheidungen mit einem Klageverfahren beim Verwaltungsgericht vorgehen. Von 2007 bis 2010 wurden 66 Klagen gegen die Entscheidungen des Bauamts erhoben. Hiervon wurde nur einer stattgegeben. Dies bedeutet, dass wir auch bei den gerichtlich überprüften Entscheidungen bei 99,4 % richtig gelegen sind.

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