Schießen von Kindern
Das Schießen von Kindern unter 12 Jahren mit erlaubnisfreien Schußwaffen und das Schießen von Jugendlichen unter 14 Jahren mit sonstigen Schußwaffen bedarf der gesonderten Erlaubnis.
Neben den nachfolgend zur Verfügung stehenden Antragsvordrucken empfehlen wir hierzu insbesonders die Jugendseiten des BSSB.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Biberger,
S.
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09441 207-3115 | 09441 207-3150 | H 105 | stephan.biberger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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