Schwarzbau - Ab wann gibt es einen Bestandsschutz?
Nie! Ein Schwarzbau verjährt nicht und es gibt auch keinen Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht.
Wir haben lediglich ein Ermessen, ob wir nach einer gewissen Zeit noch einschreiten.
Landratsamt Kelheim
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Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung