Schwarzbau - Ab wann gibt es einen Bestandsschutz?
Nie! Ein Schwarzbau verjährt nicht und es gibt auch keinen Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht.
Wir haben lediglich ein Ermessen, ob wir nach einer gewissen Zeit noch einschreiten.
Landratsamt Kelheim
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 11:30 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung